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Unsere Ziele

  • Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederbindung

  • Reaktion auf den Demographischen Wandel

  • Erhalt und Steigerung des hohen Niveaus

  • Integration

1600

zufriedene Mitglieder

6600

Stunden Training und Spielbetrieb

98

Trainer und Betreuer

30

Übungsleiter

 

"Wofür stehen wir?"


Der ASV Rott/Inn ist ein eingetragener Verein und Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes.Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Wir verfolgen mit unseren derzeit ca. 1.700 Mitgliedern in neun Abteilungen ausschließlich gemeinnützige Zwecke und arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Dass wir politisch und konfessionell neutral sind, ist für uns selbstverständlich. Wir wollen allen unseren Rotter Mitbürgern die Chance geben, bei uns Sport zu machen, dazu gibt es bei uns diverse Möglichkeiten, unseren Mitgliedern finanziell unter die Arme zu greifen, ebenso packen wir, wo möglich, integrative Aufgaben an. Besonders liegt uns die sportliche Förderung unserer jugendlichen Mitglieder am Herzen. Mit unseren derzeit fast 100 Übungsleitern und Betreuern, davon 30 mit Übungsleiterscheinen, bieten wir einen hohen sportlichen Standard, den wir kontinuierlich weiterentwickeln. Um den Sportbetrieb auf hohem Niveau zu ermöglichen, unterhalten wir die unterschiedlichsten Sportstätten, beziehungsweise versuchen langfristig durch geeignete Verträge den Sportbetrieb in den Einrichtungen der Schule sicherzustellen. Unsere Satzung und Abteilungsordnung sind transparent und für jeden einsehbar. Alle Vereinsorgane werden alle zwei Jahre neu gewählt. Jährlich findet im ASV und in jeder seiner Abteilungen eine Mitgliederversammlung statt, bei denen jedes Mitglied Wünsche und Anträge stellen kann.

 
 

Die Organe des Vereins


Die Vorstandschaft
Besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, Finanzverwalter, Mitgliederverwalter, Schriftführer, Jugendleiter und drei Beisitzer. Die Vorstandschaft führt die Geschäfte des Vereins im Innen- und im Außenverhältnis.

Der Vereinsausschuss
Setzt sich aus der Vorstandschaft und aus den ersten Abteilungsleitern zusammen. Die Aufgaben des Vereinsausschusses sind:

  • Beschlussfassung über die Auflösung von Abteilungen
  • Beschlussfassung über das Beitragswesen
  • Beschlussfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Ganzen
  • Beratung der Vorstandschaft

Die Mitgliederversammlung
Ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Wahl, Abberufung und Entlastung der Vorstandschaft
  • Wahl der drei Kassenprüfer und Entgegennahme des Kassenberichtes
  • Beschlussfassung über Änderung der Satzung, über Vereinsauflösung und über Vereinsordnungen
  • weitere Aufgaben, soweit diese sich aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.

 
 

Vereinssatzung


Warum benötigt unser Verein eine Satzung?
Im Privatrecht bezeichnet der Begriff Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Der ASV Rott/Inn e. V. ist ein eingetragener Verein (Abkürzung e. V.), der im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts Traunstein geführt wird. In Deutschland ergibt sich der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins aus § 57 und § 58 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB.

ASV - Satzung
Die aktuelle Satzung des ASV wurde 2008 komplett überarbeitet und auf der Mitgliederversammlung am 25.04.2008 beschlossen. Am 28.05.2008 wurde die Satzung mit der Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts in Kraft gesetzt.

 
 

Abteilungsordnung


Warum wurde die Abteilungsordnung eingeführt?
Um die Aufgabenverteilung, sowie die Rechte und Pflichten der Abteilungen im Innenverhältnis und im Außenverhältnis zu regeln, hat sich die ASV-Vorstandschaft entschlossen, zur Mitgliederversammlung 2008 eine Abteilungsordnung auszuarbeiten. Am 25.04.2008 wurde diese durch die Mitgliederversammlung beschlossen und in Kraft gesetzt.

Einleitung der aktuellen Abteilungsordnung - Präambel
Innerhalb des Vereins können bei entsprechendem Bedürfnis oder im Hinblick auf sportfachspezifische Notwendigkeiten Abteilungen eingerichtet werden. Über die Einrichtung und Auflösung von Abteilungen entscheidet der Vereinsausschuss. Zur Einbindung der Abteilungen in die Vereinsstruktur erlässt die Mitgliederversammlung im Rahmen und nach Maßgabe der Vereinssatzung nachfolgende Abteilungsordnung. Die Abteilungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.